Wegen schlampiger Legislative in Sozialleistungen bei Hoch Fehlsichtigen Ablehnung Übernahme der Sehhilfen, nur gering Fehlsichtige erhalten diese. Politik diskriminiert arme und behinderte Personen, wider Grundgesetz und UN-Behindertenkonvention. Um Zahlung möglichst lange zu verweigern, werden Verfahrenskosten deutlich über Anspruchswert in Kauf genommen.
http://www.gegenmacht.net/bundesrepublikanisches-trauerspiel-sehhilfen-im-physischen-existenzminimum
Das BMAS 2021 hat den vom BVerfG geforderten Zuschuss eingerichtet. Bezieher*innen von Sozialleistungen bekommen nun die Sehhilfen und auch die Brillengestelle vom Sozialleistungsträger bezahlt, wenn sie keine hohe Fehlsichtigkeit haben. Hoch Fehlsichtige bekommen seit 2017 einen Festbetrag von den Krankenkassen, der nicht das Brillengestell umfasst. Auch geht aus den Übernahmen der Hilfsmittel hervor, dass weiterhin auch für Gläser ein Eigenanteil zu leisten ist. Die Untergerichte erklären nun, dass hier im Existenzsicherungsbezug die Krankenkassen zuständig sind, die aber eine weitergehende Zahlung verweigern. D.H. hoch Fehlsichtige werden von den Grundsätzen der Existenzsicherung ausgeschlossen und diskriminiert. Bei der letzten, aber nicht umgesetzten, Gesetzesinitiative zu Sehhilfen im Gesundheitsministerium unter Jens Spahn, wusste dieser davon nichts.
http://www.gegenmacht.net/naechst-unfaehiger-cdu-minister-jens-spahn/
